Häufige Fragen
Allgemein
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Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Bei Mischgebäuden, wenn also beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude ist, den Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausstellen lassen. Solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. In diesem Fall muss für die beiden Bereiche separat ein Energieausweis ausgestell werden. Unter Angabe des betreffenden Gebäudeteils im Energieausweis.
Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.
Wenn sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden sie sich bitte an uns.
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Ich habe versehentlich falsche Angaben gemacht, ist der Ausweis ungültig? Muss ich einen neuen ausstellen lassen?
Vermutlich wird der Ausweis so nicht gültig sein. Bitte bestellen sie nicht einfach einen neuen, sondern wenden sie sich mit den Änderungen und der Ausweisnummer an unsere Kundenbetreuung.
Selbstverständlich entstehen Ihnen durch diese Änderungen und das erneute Ausstellen des Ausweises keine weiteren Kosten!
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Wo finde ich einen Nachweis über die Austellungsberechtigung?
Ausstellungsberechtigt sind laut § 21 (1) EnEV unter anderem Hochschulabsolventen des Fachbereichs Architektur.
Jeder Ausweis ist mit einer fortlaufenden Kennziffer und der Architekten-Nr. des austellenden Architekten Herrn Dr. Johannes Liess (Architektenkammer Berlin) mit Stempel versehen.
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Ab wann sind Energieausweise Pflicht?
Vor 1965 erbaute Gebäude benötigen schon seit dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis.
Es bestand in der Übergangszeit bis September 2008 Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem bedarfsorientrierten Energieausweis.Jüngere Gebäude benötigen ab dem 1. Jan. 2009 einen Energiepass.
Nichtwohngebäude ab 1. Juli 2009. -
Sind die ausgestellten Energieausweise rechtsgültig und rechtssicher?
Ja, Rechtsanwalt Matthias Liess, Berlin hat uns bestätigt: "Der Ausweis ist rechtsgültig, er entspricht den gesetzlichen Anforderungen der EnEV2009."
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Warum sind auf der Seite 3 des Dokumentes keine Informationen?
Es handelt sich hierbei um die Seite, die für den Bedarfsausweis vorgesehen ist und die hier nur der Vollständigkeit halber mitgeliefert wird.
Sie hat für den Verbrauchsausweis keine Bedeutung. -
In den Medien wurde berichtet, dass eine Haftpflichtversicherung bestehen muss. Sind Ihre Energieausweise dahingehend abgesichert?
Selbstverständlich verfügen wir über eine Versicherung:
Es handelt sich dabei um eine Haftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure, abgeschlossen bei der VHV Versicherungen AG (Versicherungssumme 2 Mio. EUR).
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Kann der Energieausweis für jede Wohnung eines Gebäudes einzeln ausgestellt werden?
Ja, bitte geben Sie unter "Gebäudeteil" einfach die Bezeichnung der Wohnung an und verwenden sie die Wohnfläche und die Verbrauchsdaten dieser Wohnung. Alle anderen Angaben sollten sie für das ganze Gebäude eingeben.
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Warum findet sich Ihr Angebot nicht in einer der Ausstellerdatenbanken?
Es gibt mehrere Organisationen (dena, BAFA), die eine Datenbank der Aussteller anbieten. Diese Datenbanken sind nicht offiziell oder verpflichtend und daher nicht vollständig.
Auch wenn sie uns nicht in diesen Datenbanken finden sollten sind wir aufgrund der Qualifikation des Architekten Herrn Dr. Johannes Liess zur Ausstelllung von Energieausweisen berechtigt.
Bedarfsausweis
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Gibt es den bedarfsorientierten Energieausweis auch für Nichtwohngebäude?
Ja, der Bedarfsausweis muss auch für nichtwohngebäude ausgestellt werden.
Dies bieten wir jedoch nicht an.

