Häufige Fragen
Allgemein
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Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?
Bei Mischgebäuden, wenn also beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude ist, den Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausstellen lassen. Solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. In diesem Fall muss für die beiden Bereiche separat ein Energieausweis ausgestell werden. Unter Angabe des betreffenden Gebäudeteils im Energieausweis.
Laut Definition der Energieeinsparverordnung (EnEV) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.
Wenn sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden sie sich bitte an uns.

