Häufige Fragen

Allgemein

  1. Welchen Energieausweis benötige ich bei Mischgebäuden (z.B. Wohn-Geschäftsgebäude)?

    Bei Mischgebäuden, wenn also beispielsweise ein Ladengeschäft in einem Wohngebäude ist, kann der Ausweis gemäß der Hauptnutzung ausgestellt werden, solange die Nebennutzung nicht mehr als 10% der Fläche ausmacht. Sollte das nicht der Fall sein, muss für die beiden Bereiche separat ein Energieausweis ausgestellt werden. Im Energieausweis wird der entsprechende Gebäudeteil angegeben.

    Laut Definition des Gebäudeenergiegesetz (GEG) können auch Arztpraxen, Büroräume (Ingenieur- und Architekturbüros, Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien u.s.w.) zu Wohngebäuden gezählt werden, wenn sich die Nutzung der Fläche nicht wesentlich unterscheidet.

    Wenn Sie unsicher sind, wie die Nutzung Ihres Gebäudes einzuordnen ist, wenden Sie sich bitte an uns.

verbrauchsbasierter Energieausweis

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